Das vierte Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze steht kurz vor der finalen Ressortabstimmung und signalisiert eine wichtige Entwicklung in der Harmonisierung des deutschen Rechts mit den revidierten EU-Vorschriften, die im Mobilitätspaket I festgelegt wurden. Diese gesetzlichen Änderungen sind eine direkte Antwort auf die Notwendigkeit, die Regelungen im Bereich des Güterkraftverkehrs, insbesondere die Verordnungen (EU) 2020/1055 sowie (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009, mit den europäischen Standards in Einklang zu bringen. Sie zielen darauf ab, die Kontrolle und die Wettbewerbsbedingungen im Güterverkehrssektor zu verbessern und gleichzeitig bürokratische Lasten zu verringern.
Die Änderungen umfassen eine umfassende Einführung eines zentralen Risikoeinstufungssystems für Kraftverkehrsunternehmen, basierend auf harmonisierten Berechnungsformeln der EU, und eine Anpassung der nationalen Regelungen zur Nutzung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterverkehr gemäß der Richtlinie (EU) 2022/738. Diese Neuerungen werden ergänzt durch die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und den Abbau von Bürokratie, was es Unternehmen ermöglichen wird, effizienter zu operieren und sich schneller an Marktveränderungen anzupassen.
Der Gesetzentwurf, der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorbereitet wurde, befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und involviert verschiedene Bundesministerien, die zusammenarbeiten, um die Gesetzesänderungen final zu koordinieren und abzustimmen. Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird der Entwurf dem Bundestag zur weiteren Beratung und Abstimmung vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass nach parlamentarischer Prüfung und möglichen Anpassungen das Gesetz verabschiedet wird und in Kraft tritt.
Bisherige Reaktionen auf den Gesetzentwurf zeigen ein breites Spektrum von Meinungen. Wirtschaftsverbände begrüßen insbesondere die Entbürokratisierung, während Bedenken bezüglich der Umsetzung des neuen Risikobewertungssystems und dessen Transparenz geäußert werden. Diese bevorstehenden Änderungen repräsentieren einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Verkehrssektors in Deutschland und zur Vereinheitlichung mit EU-Standards.
23.04.2024