Anpassung des Batterierechts: Neue EU-Verordnung und ihre Auswirkungen

 

Die Anpassung des deutschen Batterierechts ist eine notwendige Folge der neuen EU-Verordnung (EU) 2023/1542, die am 28. Juli 2023 veröffentlicht wurde und seit dem 18. Februar 2024 als unmittelbar geltendes Recht in Deutschland in Kraft ist. Diese Verordnung stellt einen umfassenden Rechtsrahmen dar, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdeckt – von der Herstellung über das Inverkehrbringen bis hin zur Entsorgung. Die EU-Verordnung 2023/1542 geht weit über die bisherige Richtlinie 2006/66/EG hinaus und führt neue Bestimmungen ein, die zahlreiche Aspekte des Batteriemanagements betreffen. Die Verordnung zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Batterien und Altbatterien zu schaffen, der Anforderungen an die Produktion, Nutzung und Entsorgung umfasst. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, der Verwendung von Rezyklaten sowie der Einführung eines Batteriepasses gewidmet. Die Verordnung legt zudem detaillierte Vorschriften zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Beschränkungen gefährlicher Stoffe und Produktdesign fest.


Der vorliegende Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts in Deutschland konkretisiert die Zuständigkeiten und Befugnisse nationaler Behörden im Hinblick auf die neue EU-Verordnung. Wesentliche Punkte des Entwurfs umfassen die Fortführung und Erweiterung der Abfallbewirtschaftungsstrukturen, das bewährte Pfandsystem für Starterbatterien sowie die Nutzung der Öffnungsklauseln der EU-Verordnung, um nationale Regelungen zu treffen und die verfahrenstechnischen Abläufe für Batteriehersteller festzulegen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten klar definiert sind und dass die Hersteller von Batterien die notwendigen Schritte unternehmen, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Einhaltung von Umweltstandards und die Gewährleistung, dass Batterien sicher und effizient recycelt werden können.


Für Unternehmen bringt die Anpassung des Batterierechts erhebliche Änderungen und Anforderungen mit sich. Die wichtigsten Auswirkungen umfassen erhöhte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, die Anpassung des Produktdesigns zur Erleichterung des Recyclings, den Nachweis des CO2-Fußabdrucks, die Verwendung von Rezyklaten sowie die Einführung eines Batteriepasses. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, was die Überprüfung und Dokumentation der Herkunft und Verarbeitung der in den Batterien verwendeten Materialien umfasst. Hersteller sind verpflichtet, das Design ihrer Batterien so anzupassen, dass diese leichter recycelt werden können, was erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung erfordern kann. Zudem müssen Unternehmen den CO2-Fußabdruck ihrer Batterien nachweisen und Maßnahmen zur Reduzierung desselben ergreifen. Die Verordnung schreibt auch Quoten für den Einsatz von recycelten Materialien in neuen Batterien vor, was die Beschaffung und Verarbeitung von Rezyklaten notwendig macht. Die Einführung eines Batteriepasses erfordert schließlich die Erfassung und Bereitstellung umfassender Informationen zu jeder Batterie, die auf den Markt gebracht wird, was den Verwaltungsaufwand erhöht und möglicherweise neue IT-Systeme zur Datenverarbeitung und -speicherung erfordert.


Zusammenfassend stellt die Anpassung des Batterierechts Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Einhaltung der neuen Vorschriften können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Umweltbilanz verbessern und einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Es ist daher unerlässlich, dass sich Unternehmen frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung einleiten.

 17.05.2024